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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Glomp GmbH
Röntgenstr. 4
23701 Eutin

Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt – Datenschutz Andre Vogel, Markt 15, 23701 Eutin.

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Heizungs- und Sanitärfachhandel Glomp GmbH

 

 

 

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Ist unser Kunde Unternehmer, gelten sie auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche Bestätigung in Schriftform von uns vorliegt, ansonsten gelten sie nicht.

Für die Mietverträge bezogen auf Geräte, die der Kunde bei der Glomp GmbH mie­tet, gelten ergänzend unsere „Mietbedingungen für Mietgeräte“. Weichen die „Miet­bedingungen für Mietgeräte“ von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so sind erstere im Zweifel für den Mietvertrag maßgeblich.

 

 

2.

Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere Gewichts-, Leistungs- und Farb­angaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Än­derungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Modelle und Zeichnun­gen bleiben unser Eigentum, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten.

Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbe­schreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffen­heitsangabe dar. Bestellungen gelten erst nach Bestätigung in Textform bzw. Rech­nungslegung als angenommen. Die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam. Es gilt die Textform (§ 126 b BGB). Diese gilt auch für eine Vereinbarung des Verzichts auf die Textform.

 

3.

Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage, z.B. durch Preiserhöhun­gen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, verstehen sich die Preise stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Neben­gebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten so­wie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar be­troffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegen­stehen, vom Kunden zu tragen.

Entsprechendes gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen; maßgeblich ist in­soweit die Auftragserteilung.

Lieferkostenanteile werden bei Lieferung an das Kundenlager oder die Baustelle ge­sondert zum Selbstkostenpreis berechnet. Gleiches gilt für Verpackungen und deren Entsorgung, die gemäß der Verpackungsverordnung von uns erfolgt.

 

4.

Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt sind, stets unverbindlich.

Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann.

Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an uns durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nicht­verfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser

kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet.

Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umstän­den des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten.

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir solange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zu­stehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

 

5.

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders verein­bart, unserer Wahl überlassen.

Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern da­durch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Ver­sandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern und zu berechnen. Lieferung an Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers, auch wenn es durch unsere Mitarbeiter geschieht.

Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist.

Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.

 

6.

Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges Einverständnis in Textform erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich der Entschädigungssatz auf 20% zuzüglich der durch den Rücktransport entstande­nen Aufwendungen, unbeschadet der Möglichkeit unsererseits, einen höheren Scha­den nachzuweisen, bzw. von Seiten des Kunden, einen niedrigeren Schaden nach­zuweisen.

 

7.

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mangelhafte Gegens­tände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf unser Verlangen an uns zurück­zuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspru­ches an dem bemängelten Stück nichts verändert

werden.

Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung.

Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine Frist in Länge der ursprünglichen Lieferfrist an­gemessen ist.

Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt sowie Schadens- und Aufwendungsersatz in einem Jahr nach Ablieferung des Kauf­gegenstandes.

Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung erst nach 5 Jahren ein.

Sind gebrauchte Sachen Vertragsgegenstand, so beträgt die Verjährungsfrist gegen­über Verbrauchern ein Jahr. Gegenüber Unternehmern ist in diesem Fall eine Sach­mängelhaftung ausgeschlossen.

Ist der Kunde Unternehmer, so trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs­voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Fest­stellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Ist der Kunde Unternehmer und stehen ihm Ansprüche gegen den Hersteller der mangelhaften Gegenstände im Rahmen einer zwischen diesem und dem Zentralver­band Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) abgeschlossenen Gewährleistungsvereinba­rung zu, ist der Kunde verpflichtet, diese geltend zu machen, bevor er uns in An­spruch nimmt.

 


8.

Unsere Rechnungen sind gemäß den auf der Rechnung aufgeführten Zahlungskon­ditionen sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils äl­testen offenen Forderungen verrechnet, sofern keine entgegenstehende Zahlungs­anweisung erfolgt ist.

Sofern Skonto vereinbart ist, dürfen Abzüge nur erfolgen, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der ver­einbarten Zahlungsziele nachkommt. Bei Zahlungsrückstand gelten außerdem sämt­liche offenen Forderungen ungeachtet vereinbarter Zahlungsziele sofort als fällig, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.

Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.

Erfüllung tritt erst mit Tag der Wertstellung ein. Daher können Zahlungs- und Skon­tofristen nur gewahrt werden, wenn der Scheck 5 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist bei uns eingeht.

Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir neben den Ansprüchen aus § 321 BGB berechtigt:

  1. a) Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Dies steht der Anzeige der Versandbereitschaft im Sinne von Ziffer 5 gleich;
  2. b) nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.
  3. c) sämtliche Forderungen sofort geltend zu machen.

 

Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsge­genstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

9.

Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gilt zudem folgendes:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen. Das gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherhei­ten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20 % übersteigt:

– Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten, jedoch ohne Ver­pflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

– Alle Waren, an denen uns ein (Mit-) Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.

– Er tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen (z.B. gegenüber Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferung an uns ab. Abgetreten wird der erstrangige Teil der fälligen Forderung, der unserem Warenwert entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.

Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbe­haltsware und über die aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung entstan­denen Forderungen zu erteilen. Er hat uns seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Aus­künfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Der Kunde erteilt uns hiermit die unwiderrufliche Genehmigung, hierzu seine Büro- und Geschäftsräume, auch soweit sie Teil einer Wohnung sind, sowie seine Bau­stelle zu betreten und die erforderlichen Feststellungen zu treffen, ferner unbezahlte Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen.

 

10.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch­schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Pro­dukthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.

 

11.

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass wir – ausschließlich zu Geschäftszwe­cken – ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbei­tung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und weitergeben. In diesem Zusammenhang können bestimmte Daten (Name, An­schrift, Rechnungsdaten und nicht termingerechte Zahlungen durch den Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden.

 

12.

Für alle Rechtsbeziehungen mit uns, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen, ist Eutin Gerichtsstand und nach unserer Wahl Erfüllungsort Eutin oder unsere jewei­lige Niederlassung, welche die Lieferung veranlasst hat. Die Gerichtsstandsvereinba­rung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Ge­richtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/ Ge­schäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

13.

Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedin­gungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

 

 

Mietbedingungen für Mietgeräte

 

 

  1. Allgemeines

Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen, Anhängern und Maschinen wie Pressen, Pressbacken und Entgrater (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Glomp GmbH die Vermietung vorbehaltlos ausführt.

  1. Mietgegenstand

Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch über­lassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfä­hig erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die Sicher­heitsbestimmungen hingewiesen wurde.

 

Der Mieter ist verpflichtet, vor der Arbeitsaufnahme das Gerät ergänzend auf seine ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu überprüfen, insbesondere dürfen Pressen nur nach einer erfolgreichen und störungsfreien Probepressung in Betrieb genommen werden.

 

Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zu­stand überlassen, wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleif­scheiben etc. gehören nicht zum Mietumfang.

 

Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzu­zeigen.

 

Die unverzügliche Anzeigepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter gilt eben­falls, wenn sich bei dem Funktionstest (z.B. Probepressung) zeigt, dass das Gerät nicht einwandfrei arbeitet oder sonstige Funktionsstörungen aufweist.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

 

Der Mieter haftet dem Vermieter für die Beschädigung des Mietgerätes nach den ge­setzlichen Vorschriften.

 

Für die Überlassung des Mietgerätes ist eine Mietkaution entsprechend dem aktuellen Aushang zu zahlen.

 


  1. Rückgabe

Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zube­hörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt zu­rückzugeben.

Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter be­rechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungs- und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung

anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht gemäß § 2 ausgeschlossen ist.

Im Fall einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur so­fortigen Rückgabe – für den

Zeitraum der Mietzeitüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 100% der anteiligen Miete zu zahlen.

Unabhängig hiervon kann die Glomp GmbH das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

 

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

  • das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für

den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.

  • das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger be­täubender Mittel zu bedienen.
  • das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
  • das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraft­stoffe, etc.) zu betreiben.
  • das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenem Personal bzw. von Kindern zu schützen.
  • das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung durch Dritte sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

  • den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberech­tigte Nutzung durch Dritte zu

unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten.

 

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verur­sacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Fall der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entste­hen.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Glomp GmbH, falls der Mieter Unternehmer ist.